Anschlussversorgung · 48 Stunden

Pflege nach der Krankenhausentlassung:
was in den nächsten48 Stunden wichtig ist.

Der Sozialdienst hat angerufen. Ihr Angehöriger wird in wenigen Tagen entlassen, und zu Hause ist nichts vorbereitet. Das, was Sie jetzt brauchen, ist machbar. Wir zeigen Ihnen, was in den nächsten 48 Stunden zählt und wo Sie ab wann welche Unterstützung bekommen.

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Ihr Plan

Die nächsten 48 Stunden
Schritt für Schritt.

Sie müssen nicht alles auf einmal regeln. Die meisten Dinge laufen parallel: Die Krankenkasse prüft den Pflegegrad, der Sozialdienst bereitet den Entlassbrief vor, Sie suchen den Pflegedienst oder einen Kurzzeitpflegeplatz. Wichtig ist nur, dass jeder Schritt einmal anfängt.

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    Tag 0 · noch im Krankenhaus

    Was Sie bei der Entlassung erfragen

    • Sozialdienst ansprechen: der leitet das Entlassmanagement nach § 39 SGB V.
    • Medikationsplan und Entlassbrief schriftlich einfordern, auch wenn der Brief später noch nachgereicht wird.
    • Pflegeüberleitungsbogen verlangen: er ersetzt eine vollständige Pflegedienst-Einweisung.
    • Hilfsmittel-Verordnung (Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl) noch am Entlasstag vom Krankenhaus-Arzt schreiben lassen.
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    Tag 0 bis 1 · Pflegegrad

    Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt

    • Pflegekasse anrufen und mündlich den Antrag stellen. Das Antragsdatum ist das Telefondatum.
    • Bei laufendem Krankenhausaufenthalt muss der Medizinische Dienst innerhalb einer Woche begutachten (§ 18 SGB XI).
    • Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragstag gezahlt, nicht erst ab dem Bescheid.
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    Tag 1 · Versorgung wählen

    Zu Hause, Kurzzeitpflege oder Übergangspflege

    • Häusliche Krankenpflege: vom Haus- oder Krankenhausarzt verordnen lassen (§ 37 SGB V), bis zu vier Wochen, Verlängerung möglich.
    • Kurzzeitpflege: bis zu acht Wochen pro Jahr, übernimmt die Pflegekasse bis 1.854 € (§ 42 SGB XI). Platz muss in der Region frei sein.
    • Übergangspflege im Krankenhaus: bis zehn Tage, wenn kein Anschlussplatz organisiert werden kann (§ 39e SGB V).
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    Tag 1 bis 2 · Anbieter kontaktieren

    Zwei bis drei Dienste parallel anfragen

    • Pflegedienste in der Wohnort-PLZ: Kapazitäten, Startdatum und Leistungsumfang erfragen.
    • Bei Kurzzeitpflege: mindestens drei Einrichtungen parallel anschreiben, Verfügbarkeiten wechseln täglich.
    • Verträge vergleichen: Preise für Leistungskomplexe, Fahrtkosten, Nachtdienste, Kündigungsfristen.
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    Tag 2 · Zuhause vorbereiten

    Wohnraum und Alltag

    • Türen verbreitern, Teppiche entfernen, Haltegriffe montieren, falls noch nicht geschehen.
    • Hausnotruf einrichten — die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad den Grundanschluss (23,00 € mtl.).
    • Essen auf Rädern, Apothekendienst und Reinigungshilfe prüfen, je nach Situation.
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    Woche 1 bis 2 · Anträge

    Was danach formal läuft

    • Pflegegrad-Erstantrag: falls noch nicht erfolgt, schriftlich nachreichen.
    • Entlastungsbetrag (131 € monatlich, § 45b SGB XI) aktivieren.
    • Verhinderungspflege-Budget (1.685 €/Jahr, § 39 SGB XI) anlegen, sobald Pflegegrad 2 steht.
Entscheidungshilfe

Zuhause, Kurzzeitpflege
oder Übergangspflege?

Welche Anschlussversorgung passt, hängt an drei Fragen: Ist die Wohnung vorbereitet? Gibt es jemanden, der mitversorgen kann? Und wie stabil ist der Gesundheitszustand?

Zuhause mit ambulantem Pflegedienst

Wann sinnvoll

Wohnung ist grundsätzlich geeignet, Angehörige können mittragen, Zustand stabil.

So geht es

Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) für Medikation und Behandlungspflege kombiniert mit Pflegesachleistung der Pflegekasse (§ 36 SGB XI) für Grundpflege.

Kosten

Krankenkasse + Pflegekasse tragen den Großteil. Eigenanteil je nach Leistungsumfang.

Ambulante Pflege →

Kurzzeitpflege in einer Einrichtung

Wann sinnvoll

Wohnung nicht bereit, Angehörige arbeiten noch, stationäre Pflege für einige Wochen sinnvoll.

So geht es

Maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr. Platz über Pflegedienste, Pflegekassen-Suche oder direkt bei Pflegeheimen.

Kosten

Pflegekasse zahlt bis 1.854 € pro Jahr (§ 42 SGB XI). Aufstockung über nicht genutzte Verhinderungspflege möglich. Zimmerkosten und Eigenanteil bleiben beim Bewohner.

Kurzzeitpflege suchen →

Übergangspflege im Krankenhaus

Wann sinnvoll

Kein Anschlussplatz gefunden, Entlassdatum steht, und kein anderer Weg greift kurzfristig.

So geht es

Maximal 10 Tage stationär im Krankenhaus, als Notfalllösung eingeführt 2022 (§ 39e SGB V).

Kosten

Krankenkasse zahlt, kleiner Eigenanteil wie im normalen Krankenhausaufenthalt. Keine automatische Leistung: Sozialdienst muss sie beantragen.

Wer zahlt was

Leistungen nach der
Krankenhausentlassung.

In den ersten Wochen nach dem Krankenhaus zahlen oft Krankenkasse und Pflegekasse parallel. Welche Leistung greift, hängt daran, ob schon ein Pflegegrad vorliegt.

Leistung
Umfang
Wer zahlt
Rechtsgrundlage
Häusliche Krankenpflege
Behandlungspflege (Medikamente, Verbände, Injektionen), bis 4 Wochen, verlängerbar
Krankenkasse, kleiner Eigenanteil 10 % pro Tag (max. 10 Tage)
§ 37 SGB V
Unterstützungspflege
Auch Grundpflege und Hauswirtschaft, wenn kein Pflegegrad vorliegt, bis 4 Wochen
Krankenkasse
§ 37 Abs. 1a SGB V
Pflegesachleistung
Ambulanter Pflegedienst, monatlich je nach Pflegegrad
Pflegekasse (796–2.299 €, Stand 2026), Eigenanteil variabel
§ 36 SGB XI
Kurzzeitpflege
Bis 8 Wochen pro Jahr stationär
Pflegekasse bis 1.854 €/Jahr, Zimmer- und Verpflegungskosten privat
§ 42 SGB XI
Übergangspflege Krankenhaus
Bis 10 Tage im Krankenhaus nach Akutversorgung
Krankenkasse
§ 39e SGB V
Entlastungsbetrag
Für Alltagshilfen und Betreuung
Pflegekasse, 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1
§ 45b SGB XI

Wenn die Eigenanteile die Belastungsgrenze übersteigen, prüft das Sozialamt eine Hilfe zur Pflege nach SGB XII.

Eigenanteil berechnen →
Ohne Pflegegrad

So stellen Sie einen
Eilantrag auf Pflegegrad.

Ein Krankenhausaufenthalt ist oft der Moment, an dem zum ersten Mal ein Pflegegrad beantragt wird. Das Gesetz sieht dafür ein beschleunigtes Verfahren vor.

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    Anruf bei der Pflegekasse

    Die Pflegekasse ist Teil der Krankenkasse. Nummer steht auf der Gesundheitskarte. Ein Anruf genügt. Halten Sie Versichertennummer, Name und Geburtsdatum der betroffenen Person bereit.

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    Antragsdatum sichern

    Das Telefondatum ist das Antragsdatum. Die Pflegekasse schickt anschließend Antragsformulare per Post zum Unterschreiben. Leistungen laufen rückwirkend ab dem Telefondatum.

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    MDK-Begutachtung innerhalb einer Woche

    Bei laufendem Krankenhausaufenthalt muss der Medizinische Dienst innerhalb von einer Woche begutachten (§ 18 Abs. 3 Satz 3 SGB XI). Der Termin wird telefonisch vereinbart, oft noch im Krankenhaus.

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    Vorläufiger Bescheid möglich

    Wenn Zahlungen schnell nötig sind, kann die Pflegekasse einen vorläufigen Bescheid erlassen. Der endgültige Bescheid folgt nach vollständiger Aktenlage.

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Pflegedienst oder Kurzzeitpflege
in Ihrer Region.

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Häufige Fragen

Was Angehörige beim
Entlass-Gespräch oft fragen.