Wer einen Pflegedienst nur teilweise nutzt, bekommt den Rest seines Pflegegeldes ausgezahlt. Wählen Sie Pflegegrad und den Sachleistungs-Anteil — der Rechner zeigt Ihnen sofort den verbleibenden Pflegegeld-Betrag.
Die Pflegekasse zahlt Sachleistung direkt an den Pflegedienst. Das anteilige Pflegegeld wird als Geldleistung an die pflegebedürftige Person überwiesen und kann frei verwendet werden.
Wir schicken Ihnen Ihre Berechnung und eine Checkliste für den Antrag bei der Pflegekasse — kostenfrei, einmalig, kein Newsletter.
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Pflegedienste vergleichen →Nach § 38 SGB XI können Sie Pflegegeld (§ 37 SGB XI, Geldleistung bei Pflege durch Angehörige) und Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI, ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst) miteinander kombinieren. Beide Leistungen zusammen dürfen 100 % nicht überschreiten.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegesachleistung / Monat |
|---|---|---|
| PG 2 | 347 € | 796 € |
| PG 3 | 599 € | 1.497 € |
| PG 4 | 800 € | 1.859 € |
| PG 5 | 990 € | 2.299 € |
Beispiel PG 3: Sie nutzen 50 % der Sachleistung (748,50 € von 1.497 €). Sie bekommen zusätzlich 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt: 299,50 € (von 599 €). Gesamtwert: 1.048 €.
Die gewählte Aufteilung ist nach § 38 Abs. 3 SGB XI für sechs Monate bindend. Bei einer Verschlechterung des Pflegezustands oder einer erforderlichen Höherstufung kann die Pflegekasse die Aufteilung jedoch anpassen.
Wann immer Sie nicht den vollen Sachleistungsbetrag bei einem Pflegedienst ausschöpfen. Den ungenutzten Anteil bekommen Sie als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt — das deckt zum Beispiel kleine Aufmerksamkeiten, Fahrtkosten oder die Pflege durch Angehörige ab.
Nach § 38 Abs. 3 SGB XI gilt die gewählte Aufteilung sechs Monate. Innerhalb dieser Frist können Sie nicht ohne Weiteres umsteigen. Danach ist eine Anpassung jederzeit möglich, etwa wenn der Pflegebedarf steigt.
Nein, beide Leistungen zusammen dürfen 100 % nicht überschreiten. Wer 60 % Sachleistung nutzt, bekommt 40 % Pflegegeld. Das volle Pflegegeld erhalten Sie nur, wenn Sie überhaupt keinen Pflegedienst beauftragen.
Unabhängig von der Kombinationsleistung gibt es: Entlastungsbetrag 131 €/Monat (alle Pflegegrade), Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen pro Jahr, Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen pro Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag mit Verhinderungspflege: 3.539 €), Tages- und Nachtpflege, Hilfsmittel-Pauschalen.
Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) fest. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner zur ersten Orientierung.
Alle Beträge und Regeln stammen aus offiziellen Quellen des Bundesgesundheitsministeriums und dem Sozialgesetzbuch XI.
Stand der Leistungsbeträge: Pflegeversicherung 2026, BMG-Übersicht vom 11.12.2025.
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