Wie viel zahlen Sie monatlich selbst für einen Pflegeheimplatz? Der Rechner zeigt auf Basis der durchschnittlichen Heimkosten je Bundesland den Pflegekassen-Anteil, den Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer und Ihren tatsächlichen Eigenanteil.
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Pflegeheim-Kosten um bis zu 1.000 € pro Monat. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI reduziert den pflegerischen Eigenanteil — je länger Sie im Heim sind, desto mehr übernimmt die Pflegekasse.
Wir schicken Ihnen die Berechnung und einen Überblick über Hilfe zur Pflege, Wohngeld und Steuervorteile — kostenfrei, einmalig, kein Newsletter.
In vielen Fällen ist die Versorgung zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst deutlich günstiger. Finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region — kostenfrei und neutral.
Pflegedienste vergleichen →Die monatliche Pflegeheim-Rechnung besteht aus drei Bestandteilen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflegekosten, den Investitionskosten der Einrichtung und den Kosten für Unterkunft & Verpflegung.
| Pflegegrad | Leistung vollstationär / Monat |
|---|---|
| PG 2 | 805 € |
| PG 3 | 1.319 € |
| PG 4 | 1.855 € |
| PG 5 | 2.096 € |
| Aufenthaltsdauer | Zuschlag der Pflegekasse |
|---|---|
| 1. Aufenthaltsjahr | 15 % des EEE |
| 2. Aufenthaltsjahr | 30 % des EEE |
| 3. Aufenthaltsjahr | 50 % des EEE |
| ab 4. Aufenthaltsjahr | 75 % des EEE |
Reichen Einkommen und Vermögen nicht, greift Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII beim Sozialamt. Kinder müssen seit 2020 erst ab einem Bruttoeinkommen über 100.000 € für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Zusätzlich lassen sich Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer geltend machen.
Weil die Heimkosten regional unterschiedlich sind — Personalkosten, Miet- und Bauzinsen, Investitionsniveau der Einrichtung und durchschnittliche Löhne variieren. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist innerhalb eines Heims für alle Bewohner mit PG 2–5 gleich, unterscheidet sich aber zwischen Einrichtungen und Bundesländern deutlich.
Der Zuschlag wirkt nur auf den pflegerischen Eigenanteil (EEE), nicht auf Investitionskosten oder Unterkunft & Verpflegung. Ab dem 1. Jahr übernimmt die Pflegekasse 15 %, im 2. Jahr 30 %, im 3. Jahr 50 % und ab dem 4. Jahr 75 % des EEE.
Dann greift Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII beim zuständigen Sozialamt. Das Sozialamt übernimmt den Eigenanteil ganz oder teilweise, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Seit 2020 dürfen Kinder erst ab einem Bruttoeinkommen über 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen werden.
Es handelt sich um Durchschnittswerte je Bundesland (Quelle: vdek/AOK, Stand 01.01.2026). Die tatsächlichen Kosten Ihrer Wunsch-Einrichtung können erheblich abweichen — vor Vertragsabschluss immer eine detaillierte Kostenaufstellung einholen.
In vielen Fällen ja: ambulante Pflege durch einen Pflegedienst zu Hause ist oft deutlich günstiger. Auch Pflege-Wohngemeinschaften sind eine Option — mit Wohngruppenzuschlag von 224 €/Monat zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.
Alle Bundesland-Durchschnittswerte stammen aus vdek- und AOK-Auswertungen, die gesetzlichen Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch XI.
Stand der Heimkosten: 01.01.2026 (vdek, AOK PflegeKompass). Konkrete Einrichtungs-Kosten können abweichen.
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