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Eigenanteil
Pflegeheim 2026
Nach Bundesland & Aufenthaltsdauer.

Wie viel zahlen Sie monatlich selbst für einen Pflegeheimplatz? Der Rechner zeigt auf Basis der durchschnittlichen Heimkosten je Bundesland den Pflegekassen-Anteil, den Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer und Ihren tatsächlichen Eigenanteil.

Schritt 1 — Ihre Situation

Bundesland,
Pflegegrad und Aufenthaltsdauer.

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Pflegeheim-Kosten um bis zu 1.000 € pro Monat. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI reduziert den pflegerischen Eigenanteil — je länger Sie im Heim sind, desto mehr übernimmt die Pflegekasse.

Bundesland
Pflegegrad
Aufenthaltsdauer
Jahre im Pflegeheim
Leistungszuschlag: 15 %
Ergebnis

Ihr monatlicher
Eigenanteil.

Bayern · PG 3 · 1. Aufenthaltsjahr
1.877 €
pro Monat — nach Pflegekassen-Leistung und § 43c-Zuschlag
Nur Richtwert · Verbindlich ist die Kostenaufstellung Ihrer Pflegeeinrichtung
Pflegerischer Eigenanteil (EEE) — Bundesland-Durchschnitt+ 2.115 €
Investitionskosten + Unterkunft & Verpflegung+ 1.398 €
Heimrechnung gesamt= 3.513 €
Leistung der Pflegekasse (PG 3, vollstationär)− 1.319 €
Leistungszuschlag § 43c SGB XI (15 % auf EEE)− 317 €
Ihr Eigenanteil= 1.877 €
Nur Richtwert · Verbindlich ist die Kostenaufstellung Ihrer Pflegeeinrichtung
Wichtig: Die hier verwendeten Werte sind Bundesland-Durchschnitte (vdek/AOK 2026). Die tatsächlichen Kosten Ihrer Wunsch-Einrichtung können erheblich abweichen — verlangen Sie immer eine konkrete Kostenaufstellung.

Berechnung + Übersicht zusätzlicher Hilfen als PDF

Wir schicken Ihnen die Berechnung und einen Überblick über Hilfe zur Pflege, Wohngeld und Steuervorteile — kostenfrei, einmalig, kein Newsletter.

Alternative: ambulante Versorgung zu Hause

In vielen Fällen ist die Versorgung zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst deutlich günstiger. Finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region — kostenfrei und neutral.

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So setzen sich die
Kosten zusammen.

Die monatliche Pflegeheim-Rechnung besteht aus drei Bestandteilen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflegekosten, den Investitionskosten der Einrichtung und den Kosten für Unterkunft & Verpflegung.

Leistung der Pflegekasse (§ 43 SGB XI)

PflegegradLeistung vollstationär / Monat
PG 2805 €
PG 31.319 €
PG 41.855 €
PG 52.096 €

Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer (§ 43c SGB XI)

AufenthaltsdauerZuschlag der Pflegekasse
1. Aufenthaltsjahr15 % des EEE
2. Aufenthaltsjahr30 % des EEE
3. Aufenthaltsjahr50 % des EEE
ab 4. Aufenthaltsjahr75 % des EEE
Der Leistungszuschlag wirkt nur auf den pflegerischen Eigenanteil (EEE). Investitionskosten und Unterkunft & Verpflegung bleiben davon unberührt.

Wenn das Geld nicht reicht

Reichen Einkommen und Vermögen nicht, greift Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII beim Sozialamt. Kinder müssen seit 2020 erst ab einem Bruttoeinkommen über 100.000 € für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Zusätzlich lassen sich Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer geltend machen.

Häufige Fragen
zum Eigenanteil.

Weil die Heimkosten regional unterschiedlich sind — Personalkosten, Miet- und Bauzinsen, Investitionsniveau der Einrichtung und durchschnittliche Löhne variieren. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist innerhalb eines Heims für alle Bewohner mit PG 2–5 gleich, unterscheidet sich aber zwischen Einrichtungen und Bundesländern deutlich.

Der Zuschlag wirkt nur auf den pflegerischen Eigenanteil (EEE), nicht auf Investitionskosten oder Unterkunft & Verpflegung. Ab dem 1. Jahr übernimmt die Pflegekasse 15 %, im 2. Jahr 30 %, im 3. Jahr 50 % und ab dem 4. Jahr 75 % des EEE.

Dann greift Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII beim zuständigen Sozialamt. Das Sozialamt übernimmt den Eigenanteil ganz oder teilweise, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Seit 2020 dürfen Kinder erst ab einem Bruttoeinkommen über 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen werden.

Es handelt sich um Durchschnittswerte je Bundesland (Quelle: vdek/AOK, Stand 01.01.2026). Die tatsächlichen Kosten Ihrer Wunsch-Einrichtung können erheblich abweichen — vor Vertragsabschluss immer eine detaillierte Kostenaufstellung einholen.

In vielen Fällen ja: ambulante Pflege durch einen Pflegedienst zu Hause ist oft deutlich günstiger. Auch Pflege-Wohngemeinschaften sind eine Option — mit Wohngruppenzuschlag von 224 €/Monat zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.

Ambulante Pflege als Alternative

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