Ambulante Pflege
Pflegedienst kommt ein- oder mehrmals täglich für feste Aufgaben ins Haus.
Zum ambulanten Funnel →Viele Angehörige bemerken den Moment, ab dem Unterstützung zuhause Thema wird, lange bevor er dringlich wird. Ein unsicherer Gang, das vergessene Essen, der abendliche Anruf mit derselben Frage. Diese Seite erklärt ruhig, welche Wege es gibt, Pflege im eigenen Zuhause zu organisieren, und was die Pflegekasse im Jahr 2026 dazu beiträgt.
Nach § 3 SGB XI hat die häusliche Pflege Vorrang vor stationärer Versorgung. Die Pflegeversicherung trägt diesen Grundsatz finanziell: Leistungen für ambulante Pflegedienste, Pflegegeld, Zuschüsse zur Wohnungsanpassung, Entlastungsangebote. Teilstationäre Pflege geht der vollstationären vor. Wenn zuhause etwas geht, wird es bezahlt.
Der erste Schritt ist fast immer die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Kostenfrei, binnen zwei Wochen nach Antragstellung, auf Wunsch bei Ihnen zuhause. Die Beratung bindet Sie an nichts. Sie können danach jede Form wählen, die passt.
Jede Variante hat ihren typischen Einsatzbereich und eine Lebenssituation, für die sie gebaut ist. Hier ein Überblick zum Einordnen, weiter unten dann jede Variante einzeln.
Pflegedienst kommt ein- oder mehrmals täglich für feste Aufgaben ins Haus.
Zum ambulanten Funnel →Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch examinierte Pflegefachkräfte bei hohem medizinischem Bedarf.
Zur Intensivpflege-Seite →Drei bis zwölf Menschen leben zusammen, beauftragen Pflegedienst und Alltagshilfen gemeinsam.
Zur Pflege-WG-Seite →Eine Betreuungskraft lebt für mehrere Wochen im Haushalt, übernimmt Alltag und Grundversorgung.
Für diese Variante haben wir noch keinen eigenen Matching-Funnel. Für die ergänzende Behandlungspflege finden Sie einen zugelassenen Pflegedienst über das Verzeichnis.
Pflegedienste für begleitende Behandlungspflege finden →Fachlich ausgebildete Pflegekräfte eines zugelassenen Pflegedienstes kommen ein- oder mehrmals täglich ins Haus. Sie übernehmen Körperpflege, Hilfe beim Anziehen, Unterstützung bei Essen und Trinken, Mobilisation und auf ärztliche Verordnung auch Behandlungspflege. Die ambulante Pflege ist der häufigste Weg, zuhause versorgt zu bleiben.
Rechtlich basiert sie auf § 36 SGB XI für die Pflegesachleistung und § 37 SGB XI für das Pflegegeld, wenn Angehörige einen Teil der Pflege selbst leisten. Über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI lässt sich beides mischen. Behandlungspflege (Medikamente, Verbände, Injektionen) läuft getrennt über die Krankenkasse nach § 37 SGB V.
Passend, wenn die Person längere Phasen sicher allein ist, Angehörige tagsüber mittragen und einzelne Aufgaben morgens und abends durch Profis erledigt werden.
Weniger passend, wenn rund um die Uhr Anwesenheit nötig ist oder wenn abends und nachts niemand erreichbar sein kann.
Die außerklinische Intensivpflege (AKI) richtet sich an Menschen mit besonders hohem medizinischem Behandlungsbedarf. Dazu gehören invasive Beatmung, Tracheostoma-Versorgung, komplexe Wundversorgung und schwere neurologische Erkrankungen. Die Versorgung läuft rund um die Uhr durch examinierte Pflegefachkräfte.
Geregelt wird sie in § 37c SGB V und § 132l SGB V, ergänzt durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz von 2020 und die AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Bei invasiver Beatmung prüft ein spezialisierter Arzt jährlich, ob eine Entwöhnung möglich ist. Versorgen dürfen nur Dienste mit nachgewiesener Qualität und Versorgungsvertrag nach § 132l.
Passend für Beatmungspatienten, Wachkoma, schwere neurologische Erkrankungen, Kinder mit intensivem Versorgungsbedarf, wenn das häusliche Umfeld die Rahmenbedingungen zulässt.
Weniger passend für Standard-Altenpflege ohne medizinisch-technischen Versorgungsbedarf. Dafür reicht in der Regel ein ambulanter Pflegedienst.
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben drei bis zwölf Pflegebedürftige unter einem Dach. Sie haben eigene Zimmer und teilen Wohnküche und Gemeinschaftsräume. Pflege, Hauswirtschaft und Alltagshilfen werden gemeinsam beauftragt. Entscheidungen über den Alltag trifft die Gruppe selbst, unterstützt durch Angehörige.
Die Grundlage bildet § 38a SGB XI (Wohngruppenzuschlag) und § 45e SGB XI (Anschubfinanzierung für neue Gruppen). Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b bleiben zusätzlich bestehen. Pflege-WGs sind besonders bei Menschen mit Demenz verbreitet, weil die Kleingruppe Orientierung gibt.
Passend, wenn jemand Gemeinschaft sucht und Organisation im Alltag akzeptiert. Häufig bei Alleinstehenden, Menschen mit Demenz und Paaren mit unterschiedlichem Pflegebedarf.
Weniger passend bei starkem Bedürfnis nach Privatsphäre, bei Beatmung oder vergleichbar hohem medizinischem Bedarf, oder wenn akute psychische Krisen ein Gruppenleben erschweren.
Eine Betreuungskraft lebt für mehrere Wochen am Stück im Haushalt. Sie übernimmt Hauswirtschaft, Grundversorgung, Gesellschaft und Alltagsbegleitung. Üblich ist ein Rotationsmodell alle zwei bis drei Monate. Die meisten Betreuungskräfte kommen aus mittel- und osteuropäischen Ländern, vermittelt durch spezialisierte Agenturen.
Drei Modelle werden angeboten. Zwei sind rechtlich sauber, das dritte besser meiden.
Die Verbraucherzentrale nennt als realistische Untergrenze 2.800 € pro Monat. Seriöse Entsendeangebote liegen meist zwischen 2.500 und 3.500 € pro Monat, bei korrekter Vergütung der Bereitschaftszeit eher darüber. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI kann dazu eingesetzt werden. Eine direkte Kostenübernahme durch die Pflegekasse gibt es nicht.
Behandlungspflege ist ausgebildeten Pflegefachkräften vorbehalten. Injektionen, Wundversorgung, Katheterpflege oder Blutzuckerkontrolle gehören nicht dazu. BMG, Verbraucherzentrale und BIVA empfehlen darum einheitlich, zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen, sobald medizinische Maßnahmen anfallen.
Passend, wenn jemand über viele Stunden am Tag Anwesenheit braucht, aber keinen medizinischen Versorgungsbedarf hat, und wenn ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft vorhanden ist.
Weniger passend bei hohem medizinisch-pflegerischem Bedarf, bei sehr kleinen Wohnungen und bei Menschen, die sich mit wechselnden Bezugspersonen schwertun.
Die Vermittlung einer Betreuungskraft bieten wir derzeit nicht an. Sobald geprüfte Partner an Bord sind, ergänzen wir den Abschnitt.
Unabhängig von der gewählten Variante gibt es weitere Leistungen, die den Alltag zuhause tragen helfen. Die wichtigsten im Überblick:
Sechs Leitfragen führen zu einer ersten Einschätzung. Die endgültige Entscheidung trifft immer die Pflegeberatung mit Ihnen gemeinsam, gemeinsam mit der Person, die Pflege braucht.

Besteht medizinischer Behandlungsbedarf wie Beatmung, Tracheostoma oder komplexe Wundversorgung?
Kann die Person lange Phasen sicher allein bleiben, und reichen punktuelle Einsätze morgens und abends?
Ist fast durchgängig Anwesenheit nötig, aber ohne medizinische Fachpflege?
Ist ein eigenes Zimmer für eine Betreuungskraft verfügbar, und ist das Budget von etwa 2.800 €/Monat tragbar?
Wünscht die Person soziale Einbettung statt Einsamkeit, und ist Gemeinschaft im Alltag akzeptabel?
Können Angehörige eine tragende Rolle übernehmen und punktuelle Unterstützung ergänzen?
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen:
Zuletzt aktualisiert: 23. April 2026