Ambulante Pflege wird nicht pauschal bezahlt. Jeder Handgriff hat einen Preis. Die Pflegekasse übernimmt einen festen Monatsbetrag, den Rest zahlt die Familie selbst. Wir zeigen die Zahlen 2026 ohne Schönfärberei: was die Kasse bringt, was der Dienst kostet und womit Sie beim Eigenanteil rechnen müssen.
Pflegedienste vergleichen →Hat die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad von mindestens 2, übernimmt die Pflegekasse einen festen Monatsbetrag. Das Geld heißt Pflegesachleistungen und fließt direkt an den Pflegedienst, nicht an die Familie. Was darüber hinausgeht, zahlen die Angehörigen selbst. Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat federt einen Teil davon ab.
Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) um 4,5 % angehoben. Für 2026 gibt es keine weitere Erhöhung. Die nächste Dynamisierung ist frühestens für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit — Leistungen der Pflegeversicherung ↗
Jeder Pflegegrad hat ein festes Monatsbudget, das die Pflegekasse direkt an den Pflegedienst überweist. Alles darüber hinaus ist Eigenanteil.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung / Monat | Entspricht rund |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | nur Entlastungsbetrag 131 € |
| Pflegegrad 2 | 796 € | ca. 12 bis 16 Besuche/Monat |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | ca. 22 bis 28 Besuche/Monat |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | ca. 28 bis 34 Besuche/Monat |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | ca. 34 bis 42 Besuche/Monat |
Die Spalte rechts ist ein Richtwert — die tatsächliche Anzahl hängt von Region, gewählten Leistungskomplexen und Vertragssätzen des Pflegedienstes ab.
Für die Abrechnung haben sich über die Jahre mehrere Modelle etabliert. Die meisten Familien merken erst bei der ersten Rechnung, dass da mehr Posten auftauchen als gedacht.
Viele Pflegedienste rechnen über Pauschalen ab, die einzelne Tätigkeiten bündeln. „Kleine Morgentoilette“, „Hilfe beim Essen“, „Anleitung beim Medikamentenstellen“. Jeder Komplex hat einen festen Punktwert, der mit dem Vertragssatz des Pflegedienstes multipliziert wird. Inhalte und Preise der LK unterscheiden sich zwischen den Bundesländern deutlich — Bayern rechnet anders als Brandenburg.
Manche Dienste rechnen nach Minuten ab. Der durchschnittliche Stundensatz liegt 2026 bei rund 45 bis 65 € für Grundpflege, 40 bis 55 € für Behandlungspflege und 25 bis 40 € für hauswirtschaftliche Hilfe. In Ballungsräumen ist es spürbar teurer, nachts kommen Zuschläge dazu.
Zusätzlich zu den Pflegeleistungen dürfen Pflegedienste ihre Investitionskosten umlegen: Fahrzeuge, Software, Büromiete. Das sind meist 5 bis 15 % Aufschlag auf die Monatsrechnung. Der Posten ist nicht gesetzlich gedeckelt, die Familie zahlt ihn selbst. Es lohnt sich, bei Vertragsabschluss explizit nach der Höhe zu fragen.
Viele Dienste berechnen 5 bis 8 € pro Besuch für An- und Abfahrt. Im ländlichen Raum auch mehr. Bei täglichen Besuchen summiert sich das auf 60 bis 90 € pro Monat. Klingt überschaubar, ist aber Geld, das die Kasse nicht trägt.
Medizinische Tätigkeiten wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe laufen über eine ärztliche Verordnung und gehen zu Lasten der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Diese Posten sollten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein. Wenn nicht, nachhaken.
Angenommen, Ihre Mutter hat Pflegegrad 3 und benötigt täglich einen Besuch für die Morgentoilette, Medikamentengabe und Frühstückshilfe. Der Pflegedienst rechnet mit einem Stundensatz von 55 €, pro Besuch ca. 45 Minuten. So sieht der Monat aus:
Bei Pflegegrad 2 wird es knapp. Ein täglicher Besuch mit 30 bis 45 Minuten Dauer kostet bei aktuellen Stundensätzen rund 800 bis 1.100 € pro Monat. Das Budget von 796 € ist damit ausgeschöpft. Ab Pflegegrad 3 reicht das Budget in der Regel aus, Pflegegrad 4 und 5 decken auch mehrmals tägliche Besuche ab.
Die Kosten darüber hinaus sind Eigenanteil. Drei Dinge mildern ihn ab: der Entlastungsbetrag von 131 €, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr ab PG2) und die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung. Reicht alles zusammen nicht, bleibt Hilfe zur Pflege über das Sozialamt.
Nein. Investitionskosten dürfen Pflegedienste als Aufschlag erheben, sie werden aber weder von der Pflege- noch von der Krankenkasse erstattet. Reiner Eigenanteil.
Ja. Nach § 120 SGB XI können Pflegebedürftige den Pflegevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein schriftliches Schreiben genügt. Die Pflegekasse muss darüber nichts wissen, solange der neue Dienst nahtlos übernimmt.
Ohne Pflegegrad zahlen Sie die vollen Stundensätze selbst: Grundpflege rund 45 bis 65 € pro Stunde, hauswirtschaftliche Hilfe 25 bis 40 €. Behandlungspflege übernimmt bei ärztlicher Verordnung die Krankenkasse. Ein Antrag auf Pflegegrad lohnt sich fast immer, auch bei leichter Beeinträchtigung.
Bei gut gewähltem Dienst und passendem Pflegegrad meistens zwischen 50 und 250 € pro Monat. Entscheidend ist die Differenz zwischen Pflegesachleistungs-Budget und tatsächlichen Leistungen plus Investitionskosten. Die Eigenanteils-Rechner der Krankenkassen geben eine erste Orientierung.
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