PG
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Pflegegrad-Rechner:
Schnell &
Unverbindlich.

Ermitteln Sie in wenigen Minuten den voraussichtlichen Pflegegrad nach den offiziellen Kriterien des Medizinischen Dienstes. Unsere Schritt-für-Schritt-Analyse hilft Ihnen, die richtige Unterstützung zu planen.

Basierend auf dem offiziellen NBA-Verfahren

Modul 1 — MobilitätSchritt 1 von 6
ZwischenstandNoch keine Einschätzung möglich

Bewertet die körperliche Beweglichkeit: Lagewechsel, Sitzen, Aufstehen, Gehen, Treppensteigen.

Positionswechsel im Bett (z. B. Drehen, Aufrichten)

Halten einer stabilen Sitzposition (auf Bettkante oder Stuhl)

Umsetzen (z. B. Bett ↔ Rollstuhl, Stuhl ↔ Toilette)

Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs

Treppensteigen (mindestens ein Stockwerk)

Das erwartet Sie am Ende

Eine detaillierte Einschätzung Ihres voraussichtlichen Pflegegrads samt Modul-Analyse — auf Wunsch als PDF für Ihren Antrag.

PDF-Report Punkt-Analyse

So rechnet das
NBA-System.

Seit 2017 wird Pflegebedürftigkeit nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) bewertet. Anstelle reiner Pflegezeit zählt heute die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen — den NBA-Modulen. Die Bewertung erfolgt unabhängig davon, ob die Beeinträchtigung körperlich, kognitiv oder psychisch ist.

Modul-Gewichtung

  • Modul 1 — Mobilität: 10 %
  • Modul 2 — Kognitive & kommunikative Fähigkeiten: 15 % (siehe Sonderregel)
  • Modul 3 — Verhaltensweisen & psychische Problemlagen: 15 % (siehe Sonderregel)
  • Modul 4 — Selbstversorgung: 40 % — höchste Gewichtung
  • Modul 5 — Krankheits- & Therapiebewältigung: 20 %
  • Modul 6 — Alltagsleben & soziale Kontakte: 15 %
Sonderregel Modul 2 / 3: Es zählt nur der höhere der beiden gewichteten Werte — kognitive und psychische Beeinträchtigungen werden also nicht doppelt erfasst.

Pflegegrad-Schwellen

GesamtpunktePflegegradBeeinträchtigung
unter 12,5Keine Pflegebedürftigkeit
12,5 bis < 27Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung
27 bis < 47,5Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung
47,5 bis < 70Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung
70 bis < 90Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung
90 bis 100Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Wie nah ist dieser Rechner am amtlichen Verfahren?

Die Kriterien und Punktwerte entsprechen dem amtlichen Begutachtungsinstrument (Anlage 1 zu § 15 SGB XI) — inklusive der Sonderpunktwerte in Modul 3 (0/1/3/5 je nach Häufigkeit) und Modul 4 (Essen 0/3/6/9, Trinken und Toilettengang 0/2/4/6, künstliche Ernährung). Die Häufigkeitsfragen in Modul 5 fassen wir zu den vier amtlichen Bewertungsgruppen zusammen (Maßnahmen pro Tag, pro Woche, Arzt-/Therapiebesuche, Diätvorschriften). Modul 7 (außerhäusliche Aktivitäten) und Modul 8 (Haushaltsführung) fließen laut Gesetz nicht in die Pflegegrad-Berechnung ein — daher entfallen sie auch hier. Verbindlich ist allein die Begutachtung des Medizinischen Dienstes.

Häufige Fragen
zum Pflegegrad-Rechner.

Der Rechner nutzt den amtlichen Kriterienkatalog aus Anlage 1 zu § 15 SGB XI — inklusive der Sonderpunktwerte (z. B. Essen 0/3/6/9, Modul 3 mit 0/1/3/5) — und die amtliche Bewertungssystematik aus Anlage 2 (Gewichtung 10 / 15 / 40 / 20 / 15 %, Schwellen 12,5 / 27 / 47,5 / 70 / 90 Punkte). Die Häufigkeitsfragen in Modul 5 sind zu den vier amtlichen Bewertungsgruppen zusammengefasst. Verbindlich ist allein die Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD), die im Einzelfall abweichen kann.

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) bei gesetzlich Versicherten oder Medicproof bei privat Versicherten. Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und bewertet die Selbstständigkeit in den sechs NBA-Modulen.

Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse (sitzt bei der Krankenkasse). Nach Eingang muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Den genauen Ablauf erklären wir im Ratgeber-Artikel „Pflegegrad beantragen".

Weil sich die Inhalte stark überschneiden, gibt es im NBA eine Sonderregel: Es fließt nur das Modul mit der höheren gewichteten Punktzahl in die Gesamtbewertung ein. So werden kognitive und psychische Beeinträchtigungen nicht doppelt gezählt.

Mit dem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige) oder Pflegesachleistungen (bei Versorgung durch einen Pflegedienst). Über PflegeNah finden Sie passende Pflegedienste in Ihrer Region — kostenfrei und ohne Vermittlungsgebühr.

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