Politik & Gesetze

Mehr Entscheidungskraft für Pflegefachkräfte: Was das neue Gesetz seit Januar 2026 ändert

Seit dem 1. Januar 2026 können qualifizierte Pflegefachkräfte mehr eigenständig handeln und haben weniger Papierkram. Das Gesetz ist in Kraft — nach einem langen parlamentarischen Weg.

Redaktion PflegeNah·06. November 2025

Der Bundestag stimmte am 6. November 2025 in zweiter und dritter Lesung für das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Der Bundesrat befasste sich am 21. November 2025 damit und rief den Vermittlungsausschuss — das Einigungsgremium zwischen Bundestag und Bundesrat — an. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wurde das Gesetz am 29. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Es ist die überarbeitete Nachfolgeregelung des in der vorigen Legislaturperiode gescheiterten Pflegekompetenzgesetzes.

Mehr eigenständige Entscheidungskompetenz

Das Gesetz erweitert den Handlungsrahmen von Pflegefachkräften in mehreren Bereichen. Qualifizierte Fachkräfte erhalten mehr eigenständige Entscheidungskompetenz bei pflegerischen Tätigkeiten und sind von einem Teil bisher vorgeschriebener Abstimmungspflichten entbunden. Welche konkreten Einzelbefugnisse neu geregelt werden, ist auf der BMG-Übersichtsseite nicht im Detail aufgeführt — das vollständige Gesetz ist über recht.bund.de abrufbar. Der Kern: weniger Abhängigkeit von ärztlicher Rückversicherung in bestimmten Alltagssituationen, mehr Verantwortung direkt bei der Pflegefachkraft.

Weniger Bürokratie im Pflegealltag

  • Pflegedokumentation wird auf das notwendige Maß begrenzt
  • Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst werden früher angekündigt
  • Prüffristen für Einrichtungen mit guter Qualität verlängern sich von einem auf zwei Jahre
  • Anträge und Formulare werden vereinfacht
  • Für bestimmte Pflegebedürftige reduziert sich die Zahl der vorgeschriebenen Beratungsbesuche

Was bedeutet das für mich?

Dieses Gesetz ist bereits in Kraft — seit dem 1. Januar 2026. Für Pflegebedürftige und Angehörige kann eine besser ausgestattete und weniger mit Papierkram belastete Pflegefachkraft spürbar bessere Versorgungsqualität bedeuten. Pflegebedürftige in Einrichtungen mit guter Qualitätsbewertung profitieren von selteneren Prüfungen und weniger Unterbrechungen des Betriebs. Das Gesetz adressiert vor allem Arbeitsbedingungen und Kompetenzen — nicht die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung. Diese sollen durch das separat erarbeitete Pflegeneuordnungsgesetz angegangen werden, dessen Referentenentwurf im Juni 2026 vorgelegt wurde.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Diese Meldung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Gesetzeslage und die genannte Originalquelle.

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