Pflegeneuordnungsgesetz: Was der Referentenentwurf für Millionen Versicherte bedeutet
Das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang Juni 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Pflegeversicherung sanieren soll — mit Einsparungen, die Betroffene direkt spüren würden.
Ohne Gegenmaßnahmen würde die Pflegeversicherung bis 2027 ein Minus von 11,2 Milliarden Euro aufhäufen — bis 2030 sogar fast 21 Milliarden Euro. Um das abzuwenden, hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am 4. Juni 2026 den sogenannten Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) veröffentlicht. Ein Referentenentwurf ist ein erster interner Arbeitsentwurf des Ministeriums, der noch kein beschlossenes Gesetz ist — Verbände können Stellung nehmen, der Bundestag muss zustimmen.
Mehr Einnahmen: Wer künftig mehr zahlen soll
Auf der Einnahmenseite plant der Entwurf mehrere Anpassungen. Der Zuschlag für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Prozentpunkte steigen — das wären ab 2027 rund 1,1 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr. Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) sollen künftig ebenfalls Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, was mit etwa 1,2 Milliarden Euro veranschlagt wird. Außerdem ist ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozentpunkten geplant, wenn Familienmitglieder kostenlos mitversichert sind — ab 2028 soll das rund 350 Millionen Euro jährlich einbringen.
Weniger Leistungen: Wo der Entwurf kürzt
Die Ausgabenseite trifft Leistungsempfänger direkt. Die Begutachtungssystematik — also die Regeln, nach denen der Medizinische Dienst einen Pflegegrad feststellt — soll geändert werden. Das soll 2027 rund 1,3 Milliarden Euro und bis 2030 bis zu 4,2 Milliarden Euro einsparen. Pflegeleistungen sollen künftig nur noch in Höhe der sogenannten Kerninflation steigen, nicht mehr entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung. Allein diese Maßnahme soll ab 2028 rund 4 Milliarden Euro jährlich einsparen. Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sollen reduziert werden.
Was bedeutet das für mich?
Wichtig vorab: Dieser Entwurf ist noch kein Gesetz. Bis er in Kraft tritt, muss das Kabinett einen Regierungsentwurf beschließen, Verbände können Einwände einbringen, und der Bundestag muss zustimmen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform hatte das Ziel genannt, ein Gesetz möglichst noch Ende 2026 zu verabschieden — ob das gelingt, ist offen. Für Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 könnte der Entlastungsbetrag sinken. Beitragszahler ohne Kinder, Minijobber und Personen mit beitragsfreier Familienmitversicherung müssten künftig mehr zahlen. Wer heute bereits Pflegeleistungen bezieht, sollte beachten, dass bei einer Änderung der Begutachtungsregeln bestehende Pflegegrade neu bewertet werden könnten.
Die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung sind real und wachsen jedes Jahr. Dieser Entwurf ist ein erster konkreter Versuch, sie zu lösen — aber mit erheblichen Lasten für Beitragszahler und Leistungsempfänger. Der parlamentarische Prozess wird zeigen, welche Punkte sich noch verändern.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Diese Meldung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Gesetzeslage und die genannte Originalquelle.
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