Politik & Gesetze

Zukunftspakt Pflege: Bund und Länder einigen sich auf Reformkurs — aber noch kein Gesetz

Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hat im Dezember 2025 ihre Ergebnisse vorgestellt. Sieben Handlungsfelder sollen die Pflege neu aufstellen — wann ein Gesetz kommt, ist noch offen.

Redaktion PflegeNah·11. Dezember 2025

Am 11. Dezember 2025 präsentierte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" ihre Ergebnisse. Mit dabei: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer. Die Arbeitsgruppe war im Juli 2025 gegründet worden, um eine strukturelle Pflegereform vorzubereiten. Das Ergebnis ist ein Grundlagenpapier — kein fertiger Gesetzentwurf.

Sieben Handlungsfelder im Überblick

  • Prävention: Gesundheits-Check-ups sollen Pflegebedürftigkeit früher erkennen und verhindern
  • Häusliche Unterstützung: Rehabilitationsmaßnahmen stärken die Pflege zu Hause
  • Bessere Zugänglichkeit ambulanter Leistungen: Ein kombiniertes Budget soll Sach- und Entlastungsleistungen flexibler machen
  • Flächenversorgung: Pflegekassen und Kommunen sollen in ländlichen Regionen mehr Trägermöglichkeiten erhalten
  • Entbürokratisierung: Weniger Papieraufwand beim Personaleinsatz und bei Qualitätsprüfungen
  • Innovationsförderung: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sollen aktiv gefördert werden
  • Nachhaltige Finanzierung: Konkrete Zahlen fehlen noch — Finanzierungsfragen sollten im Februar 2026 auf einer Ministerkonferenz abgestimmt werden

Am grundsätzlichen System hält die Arbeitsgruppe fest: Die fünf Pflegegrade bleiben. Die Pflegeversicherung bleibt eine Teilleistungsversicherung — das heißt, sie deckt nicht alle Pflegekosten, sondern nur einen Teil davon. Eigenbeteiligungen bleiben damit weiter Realität.

Verhaltene Reaktionen — und offener Zeitplan

Die Ergebnisse stießen auf breite Kritik. Thüringens Gesundheitsministerin Schenk bemängelte, das Papier enthalte mehr Prüfaufträge als konkrete Maßnahmen. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) reagierte wenig enthusiastisch. Verbände kritisierten fehlende Verbindlichkeit. Bundesgesundheitsministerin Warken betonte dagegen, Untätigkeit sei keine Option mehr.

Was bedeutet das für mich?

Für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet der aktuelle Stand: Grundlegende Systemänderungen werden frühestens 2027 wirksam — eher später. Das Grundlagenpapier enthält noch keine beschlossenen Leistungsänderungen. Die finanziellen und strukturellen Probleme der Pflegeversicherung bleiben bis dahin ungelöst. Wer heute auf Pflegeleistungen angewiesen ist, muss vorerst keine Änderungen erwarten. Wer plant, sollte den weiteren Gesetzgebungsprozess beobachten — besonders die Finanzierungsdiskussion, denn dort werden die entscheidenden Weichen gestellt.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Diese Meldung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Gesetzeslage und die genannte Originalquelle.

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