Pflegehilfsmittel & Wohnen

Barrierefreier Badumbau 2026: Zuschüsse, Maßnahmen und Antrag

Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, breitere Türen – und wie die Pflegekasse mitfinanziert.

Redaktion PflegeNah·Stand: Juni 2026·2 Min. Lesezeit

Das Badezimmer ist im Pflegealltag der gefährlichste Raum: nasse Fliesen, eine hohe Wannenkante, wenig Halt. Ein barrierefreier Umbau senkt das Sturzrisiko deutlich und macht Körperpflege wieder selbstständig oder zumindest leichter möglich.

Der gute Teil: Der Badumbau zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Absatz 4 SGB XI. Die Pflegekasse bezuschusst ihn mit bis zu 4.180 € je Maßnahme – ab Pflegegrad 1.

Typische Maßnahmen im barrierefreien Bad

  • Bodengleiche, rutschhemmende Dusche statt Badewanne
  • Haltegriffe an Dusche, WC und Waschbecken
  • Unterfahrbares Waschbecken und höhenangepasstes WC
  • Breitere Türen für Rollator oder Rollstuhl
  • Schwellen entfernen, rutschhemmender Bodenbelag

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bis zu 4.180 € je Maßnahme. Mehrere Umbauten, die zusammen umgesetzt werden, gelten dabei als eine Maßnahme. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen – auf bis zu 16.720 € bei vier Personen.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Bedarf und Maßnahmen festlegen, idealerweise mit einer Wohnberatung.
  2. Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs einholen.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen – mit Kostenvoranschlag und kurzer Begründung.
  4. Genehmigung abwarten, erst dann beauftragen.
  5. Nach dem Umbau die Rechnung einreichen; der Zuschuss wird erstattet.

Umbau und Pflege zusammen denken

Ein barrierefreies Bad erleichtert die Pflege enorm – egal ob durch Angehörige oder einen ambulanten Dienst. Wenn Sie Unterstützung bei der Körperpflege brauchen, finden wir gemeinsam einen passenden Pflegedienst.

Häufige Fragen

Bis zu 4.180 € je Maßnahme, bereits ab Pflegegrad 1. Mehrere gleichzeitig umgesetzte Umbauten gelten als eine Maßnahme.

Es genügt Pflegegrad 1. Wichtig ist, dass der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützt.

Ja. Ergänzend kommen je nach Fall KfW-Programme oder kommunale Zuschüsse infrage. Eine Wohnberatung hilft bei der Kombination.

Den Restbetrag tragen Sie selbst oder über ergänzende Förderungen. Es lohnt sich, vorab mehrere Angebote zu vergleichen.

Quellen