Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) 2026: bis zu 70 € im Monat
Apps für die Pflege zu Hause – was DiPA leisten, wer sie bekommt und was sich 2026 vereinfacht hat.
Digitale Pflegeanwendungen – kurz DiPA – sind geprüfte Apps und Programme, die bei der Pflege zu Hause unterstützen. Sie helfen zum Beispiel beim Gedächtnistraining, bei Sturzprävention, bei der Organisation der Pflege oder beim Kontakt mit Angehörigen.
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten. Geregelt ist das in den §§ 40a und 40b SGB XI. 2026 wurde das Verfahren vereinfacht, sodass Anbieter ihre Anwendungen leichter anmelden können – und mehr Apps zur Verfügung stehen.
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
- Bis zu 40 € pro Monat für die digitale Pflegeanwendung selbst.
- Zusätzlich bis zu 30 € pro Monat für ergänzende Unterstützungsleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst (etwa Einweisung und Begleitung bei der Nutzung).
Wer hat Anspruch?
- Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor.
- Die Pflege findet zu Hause statt.
- Die gewünschte Anwendung ist im DiPA-Verzeichnis aufgeführt.
Was können DiPA konkret?
- Kognitives Training und Übungen gegen das Fortschreiten von Einschränkungen
- Bewegungs- und Sturzpräventionsprogramme
- Organisation und Dokumentation der Pflege
- Kommunikation mit Angehörigen und Pflegekräften
So kommen Sie an eine DiPA
- Im offiziellen Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen eine passende Anwendung auswählen.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen.
- Nach Genehmigung die Anwendung nutzen; bei Bedarf ergänzende Unterstützung durch einen Pflegedienst vereinbaren.
Digital plus persönlich
Apps ersetzen keine menschliche Pflege, sondern ergänzen sie. Den größten Nutzen bringen DiPA in Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst. Wir helfen Ihnen, einen passenden Anbieter in Ihrer Nähe zu finden.
Häufige Fragen
Bereits ab Pflegegrad 1, sofern die Pflege zu Hause stattfindet und die Anwendung im offiziellen Verzeichnis gelistet ist.
Bis zu 40 € pro Monat für die Anwendung und zusätzlich bis zu 30 € pro Monat für ergänzende Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Das Verfahren zur Anmeldung digitaler Pflegeanwendungen wurde vereinfacht. Dadurch wird es für Anbieter leichter, ihre Produkte zuzulassen, und es stehen mehr Anwendungen zur Verfügung.
Im offiziellen Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen. Nur dort gelistete Anwendungen werden von der Pflegekasse erstattet.