Pflegehilfsmittel & Wohnen

Pflegebett 2026: Anspruch, Antrag und Kosten

Wann die Kasse ein Pflegebett stellt, wie der Antrag läuft und was die Zuzahlung kostet.

Redaktion PflegeNah·Stand: Juni 2026·2 Min. Lesezeit

Ein höhenverstellbares Pflegebett erleichtert vieles: Aufstehen, Umlagern, Körperpflege – und es schont den Rücken der pflegenden Angehörigen. Wer stark in der Beweglichkeit eingeschränkt oder bettlägerig ist, hat oft Anspruch auf ein Pflegebett über die Kasse.

Das Pflegebett ist als Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Je nach Begründung übernimmt die Krankenkasse oder die Pflegekasse die Versorgung – in der Regel als Leihgabe.

Wann besteht Anspruch?

  • Es besteht ein pflegerischer oder medizinischer Bedarf, etwa starke Bewegungseinschränkung oder Bettlägerigkeit.
  • Ein normales Bett reicht für eine sichere Versorgung nicht aus.
  • Der Bedarf wird ärztlich verordnet oder im Rahmen der Pflege begründet.

Was kostet ein Pflegebett – und was zahle ich selbst?

In den meisten Fällen wird das Bett leihweise gestellt; Lieferung, Aufbau und Wartung übernimmt der Sanitätsfachhandel. Bei volljährigen Versicherten fällt die gesetzliche Zuzahlung an: 10 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 25 € und mindestens 5 €.

PostenWer trägt es?
Bereitstellung des Bettes (Leihe)Kranken- oder Pflegekasse
Lieferung, Aufbau, EinweisungKasse / Sanitätshaus
Gesetzliche ZuzahlungVersicherte: 10 %, max. 25 €
Wartung und ReparaturKasse

So beantragen Sie das Pflegebett

  1. Bedarf klären: mit Hausarzt, Pflegedienst oder dem Medizinischen Dienst.
  2. Verordnung oder Begründung einholen: ärztliches Rezept oder Begründung über die Pflege.
  3. Antrag bei der zuständigen Kasse stellen.
  4. Lieferung durch ein Vertragssanitätshaus; Einweisung in die Bedienung.

Versorgung zu Hause sicherstellen

Ein Pflegebett ist oft Teil einer größeren Versorgung. Wenn regelmäßige Unterstützung bei Lagerung, Körperpflege oder Behandlungspflege nötig ist, hilft ein ambulanter Pflegedienst. Wir finden mit Ihnen einen passenden Anbieter.

Häufige Fragen

Nicht zwingend. Wird das Bett medizinisch verordnet, kann die Krankenkasse zuständig sein. Ein Pflegegrad erleichtert die Versorgung über die Pflegekasse.

Volljährige zahlen 10 Prozent der Kosten, höchstens 25 € und mindestens 5 €. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

In der Regel wird ein wiederaufbereitetes Bett leihweise gestellt. Es ist geprüft, gereinigt und voll funktionsfähig.

Lieferung, Aufbau und Einweisung übernimmt das Vertragssanitätshaus der Kasse. Auch Wartung und Reparatur sind abgedeckt.

Quellen