Pflegehilfsmittel & Wohnen

Treppenlift-Zuschuss 2026: bis zu 4.180 € von der Pflegekasse

Wie Sie den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen richtig beantragen – und welcher Fehler den Anspruch kostet.

Redaktion PflegeNah·Stand: Juni 2026·2 Min. Lesezeit

Treppen werden im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit schnell zur unüberwindbaren Hürde. Ein Treppenlift schafft Abhilfe – ist aber teuer. Gut zu wissen: Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Pro Maßnahme sind bis zu 4.180 € möglich. Der Zuschuss ist in § 40 Absatz 4 SGB XI geregelt und steht bereits ab Pflegegrad 1 zu.

Voraussetzungen für den Zuschuss

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor.
  • Die Maßnahme ermöglicht oder erleichtert die Pflege zu Hause – oder stellt eine möglichst selbstständige Lebensführung wieder her.
  • Der Antrag wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt und genehmigt.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Maßgeblich ist nicht der einzelne Gegenstand, sondern die Gesamtmaßnahme – also alle Umbauten, die zu einem Zeitpunkt zusammenhängen.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie sich ein konkretes Angebot für den Treppenlift erstellen.
  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Formlos oder mit dem Formular der Kasse, inklusive Kostenvoranschlag und kurzer Begründung.
  3. Genehmigung abwarten: Erst nach der Zusage den Auftrag erteilen.
  4. Einbau und Rechnung: Nach Abschluss die Rechnung einreichen, der Zuschuss wird erstattet.

Welche Lifte und Umbauten zählen dazu?

Als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten neben dem klassischen Sitz-Treppenlift unter anderem auch Plattformlifte für Rollstühle, Rampen, das Verbreitern von Türen oder der barrierefreie Umbau des Badezimmers. Wichtig ist jeweils der Bezug zur Pflege.

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Häufige Fragen

Ja. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen steht bereits ab Pflegegrad 1 zu.

Dann ist der Anspruch in der Regel verloren. Die Maßnahme muss vor Beginn beantragt und von der Pflegekasse genehmigt werden.

Nein. Auch Rampen, Türverbreiterungen oder ein barrierefreier Badumbau zählen als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Maßgeblich ist der Bezug zur Pflege.

Pro Maßnahme gibt es bis zu 4.180 €. Verändert sich die Pflegesituation deutlich, kann eine weitere Maßnahme bezuschusst werden. Bei mehreren Berechtigten im Haushalt erhöht sich der Betrag entsprechend.

Quellen